Der Kanton wütet ungeniert und drosselt den Verkehrsfluss im Bezirk Meilen
Der Kanton plant, die Seestrasse in Erlenbach zu sanieren und gleichzeitig die Höchstgeschwindigkeit auf der ganzen Strecke auf 50 km/h hinunter zu setzen. Dies nicht aus Sicherheitsgründen sondern unter dem Deckmantel des Lärmschutzes. Das ist nicht die erste Massnahme im Bezirk Meilen, die der Kanton auf Hauptverkehrsachten umsetzen will.

Der Kanton plant, die Seestrasse in Erlenbach zu sanieren und gleichzeitig die Höchstgeschwindigkeit auf der ganzen Strecke auf 50 km/h hinunter zu setzen. Dies nicht aus Sicherheitsgründen sondern unter dem Deckmantel des Lärmschutzes. Das ist nicht die erste Massnahme im Bezirk Meilen, die der Kanton auf Hauptverkehrsachten umsetzen will. Die Konsequenzen für den motorisierten Individualverkehr, für das Gewerbe oder für den öffentlichen Verkehr werden ausgeblendet. Die kantonale Baudirektion unter der Führung des grünen Baudirektors Martin Neukom macht es sich einfach, da die Anforderungen an Tempo 30-Zonen im Rahmen vom Lärmschutz deutlich tiefer sind als an die Sicherheit, die bei den betroffenen Strassen scheinbar eingehalten sind.
In Männedorf wird die Bergstrasse bis im kommenden Winter saniert. Danach wird der Abschnitt auf Tempo 30 signalisiert sein. In seinen Betrachtungen berücksichtigt der Kanton ausschliesslich den Strassenverkehrslärm. Die Immissionen durch die Bahnlinie und die Gewerbebetriebe in diesem Bereich, interessieren den Kanton nicht. Anders gesagt: der Strassenlärm wird auf Kosten der Strassenverkehrsteilnehmenden gedrosselt, obschon die Gesamtbelastung mit den anderen Lärmquellen nach wie vor bestehen bleiben. In Küsnacht plant der Kanton auf der Schiedhaldenstrasse, welche ebenfalls eine Hauptverkehrsachse ist Tempo 30. Gewerbeverein, SVP und sogar der Gemeinderat lehnen diese Temporeduktion ab. Der Kanton zeigt sich unbeirrt in seiner Mission. Und in Hombrechtikon soll das ganze Zentrum auf maximal 30 Stundenkilometer Fahrtgeschwindigkeit gedrosselt werden. Betroffen sind drei Hauptverkehrsachsen.
In naher Zukunft wird der Kanton Zürich über zwei Initiativen abstimmen. Die «Mobilitätsinitiative» will, dass der Kanton über die Höchstgeschwindigkeit auf den übergeordneten Strassen entscheidet und diese nur in Ausnahmefällen herabsetzt. Die «ÖV-Initiative» fordert, Temporeduktionen zu vermeiden, um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu erhalten. Der Regierungsrat unterstützt im Grundsatz die Initiativen.
Auch in Bundesbern wird heftig über die Konsequenzen von Tempo 30 diskutiert. Eine überwiesene Motion fordert, die «Hierarchie des Strassennetzes», das heisst die Funktionen der Strassen innerorts und ausserorts sind zu respektieren. Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes wurde ein Vorstoss überwiesen, wonach auf verkehrsorientierten Strassen die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nicht verlangt werden kann.
Es scheint, als ob die kantonale Baudirektion unter der Führung des grünen Baudirektors Martin Neukom möglichst viele Tempo 30-Zonen durchdrücken will. Die SVP Bezirk Meilen fordert den Regierungsrat auf zur Vernunft zu kommen. Die geplanten Projekte sind zu sistieren und die Entscheide der beiden Volksinitiativen sind abzuwarten.